Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und deren Antworten
Die Heilpraktiker-Verordnung entspricht einer Privatverordnung und die Kosten werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Für alle Privatpatienten oder Patienten mit privater Zusatzversicherung gibt es die Möglichkeit der Erstattung, sofern im Vertrag Heilpraktikerleistungen (Sektorale Heilpraktiker) erstattungsfähig sind.
Falls Ihre Krankenkasse die Rechnung nicht oder nur teilweise erstattet, können Sie die Kosten ggf. bei der Steuer als außergewöhnliche Belastung geltend machen.
Natürlich behandelt ich Sie gerne, egal wie Sie versichert sind.
Da ich aber keine Kassenzulassung habe, werden Sie bei mir zum Selbstzahler.
Das bedeutet, Ihre Versicherung übernimmt die Kosten für meine Behandlungen nicht. Diese wären von Ihnen privat zu tragen.
Eventuell haben Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker (Sektorale Heilpraktiker). Dann können Sie auch ohne Rezept zu mir kommen und die Rechnung anschließend bei Ihrer Zusatzversicherung einreichen.
Durch Verträge mit Krankenkassen ist man an sehr viele Auflagen gebunden.
Das beginnt schon mit den räumlichen Mindestvorraussetzungen und einer Einrichtung, die auf zwei Vollzeitkräfte ausgerichtet sein muss.
Außerdem geben die Kassen die Zeiteinheit pro Behandlung und die Anzahl der Behandlungen vor.
Mit einer Privatpraxis bin ich frei in meinen Entscheidungen und kann Ihnen die bestmögliche Behandlung anbieten und wir entscheiden selbst, wieviel Zeit wir dazu benötigen.